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News
BNetzA soll Lösung zur "10-Watt-EIRP-Problematik" im CB-Funk erarbeiten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) hat offenbar die Bundesnetzagentur (BNetzA) beauftragt, eine Lösung zur "10-Watt-EIRP-Problematik" im CB-Funk zu erarbeiten. Das geht aus einem "Zwischenbescheid" hervor, den das Ministerium der "Deutschen CB-Funk-Organisation" (DCBO) zukommen ließ.
Die DCBO hatte sich eigenen Angaben zufolge im März 2012 an den Bundeswirtschaftminister Dr. Philip Rösler gewandt. Sie wies den Wirtschaftsminister unter anderem darauf hin, dass Nutzer des CB-Funks keine technischen Kenntnisse zur Ermittlung des EIRP-Werts ihrer Anlage haben müssen. Dennoch fordert die BNetzA auch für ortsfeste CB-Funkanlagen ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung, obwohl CB-Funk-Betreiber ohne Fachwissen nicht erkennen können, ob ihre Anlage diesen Wert erreicht oder nicht. Geregelt ist das Standortbescheinigungs-Verfahren in § 4 der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV).
In einem "Zwischenbescheid" teilte das Ministerium der DCBO am 16. Mai 2012 dazu folgendes mit (Zitat):
"Die von Ihnen aufgezeigte Problematik des Erkennens der nach § 4 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzuhaltende Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten. Über das abschließende Ergebnis werden wir Sie informieren." (Zitat Ende)
Weitere Inhalte des Schreibens an den Wirtschaftsminister hat die DCBO auf ihrer Homepage unter http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=362 veröffentlicht.
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch wird das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zum 1. August gültig. Bis dahin müssen Verkaufsangebote im Internet zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung aufweisen. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll dem Nutzer sofort und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt. Anfallende Kosten dürfen so etwa nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.
Die Einführung des neuen digitalen BOS-Funks hat in Bayern offenbar erneut einen Rückschlag erlitten. Wie die r0;Süddeutsche Zeitungr1; und der r0;Donaukurierr1; berichten, wurde der Digital-Probebetrieb bei der Münchner Polizei Mitte Februar 2011 abgebrochen, weil in der Systemtechnik Fehler der r0;Priorität 1r43; aufgetaucht waren. Bei Fehlern dieser Prioritätsstufe würde eine Fortsetzung des Probebetriebs keinen Sinn ergeben; vielmehr sei eine Generalüberholung nötig.
Jetzt streiten sich der Freistaat Bayern, die Berliner r0;Bundesanstalt für den Digitalfunkr1; (BDBOS) und der Lieferant der Systemtechnik, die EADS-Tochter Cassadian, wer an dem Desaster die Schuld trägt und die Kosten tragen muss. Der r0;Süddeutschen Zeitungr1; zufolge bestreitet die Firma Cassadian, dass der Fehler an ihrer Technik liegt; die r0;Probleme müssten von anderen Komponenten verursacht worden seinr1;. Die BDBOS räumt dem Pressebericht zufolge r0;zwar Probleme ein, weigert sich aber, detaillierter auf den Sachverhalt einzugehenr1;. Der Freistaat Bayern sieht sich eher als Opfer; er sei Kunde und bestehe r0;auf einwandfreier Qualitätr1;.
Unter dem Titel "Zehn Watt, die die Welt erschüttern" berichtet die renommierte "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) über einen neuen russischen Amateurfunk-Transceiver mit der Bezeichnung "ZS-1"
Autor des Berichts ist der Fachjournalist Nils Schiffhauer, DK8OK. Durch die Veröffentlichung in einer allgemeinen Publikumszeitung wie der FAZ möchte Nils Schiffhauer versuchen, auch Nicht-Fachleute für einen "Amateurfunk nach dem Stand der Technik" zu interessieren.
Telekommunikationsgesetz geändert - Hobbyfunk kaum betroffen
Durch das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" ist am 9. Mai 2012 das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert worden.
Mit der Änderung des TKG wurden verschiedene europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch soll u.a. der Wettbewerb gestärkt und der Verbraucherschutz im Telekommunikationssektor verbessert werden.
Von den Änderungen sind daher in erster Linie Betreiber und Nutzer von gewerblichen Telekommunikationsdiensten betroffen. So enthält das geänderte TKG jetzt zum Beispiel verbraucherfreundlichere Regelungen zur leidigen "Warteschleifen-Problematik" bei Service-Hotlines und zum leichteren Wechsel von Telefon- und Internetanbietern.